Firmenabwicklung · Insolvenzberatung · Krisenmanagement

Ihre GmbH in der Krise.
Wir kennen den Ausweg.

Wenn die Zahlen nicht mehr stimmen, Gläubiger Druck machen oder das Finanzamt anklopft — dann zählt jede Stunde. Rechtsanwalt Stefan Seuß und Unternehmensberater Eric Kratzer begleiten Sie durch eine rechtskonforme, diskrete Firmenabwicklung.

Achtung: Wer als Geschäftsführer trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellt, macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar — mit persönlicher Haftung und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Handeln Sie, bevor es zu spät ist.
Zahlungsunfähigkeit: Antragspflicht ab Tag 1
Insolvenzverschleppung: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe
Geschäftsführerhaftung: persönliches Vermögen
Anfechtungsfristen: bis zu 10 Jahre rückwirkend
Erkennen Sie Ihre Lage

Warnsignale — wann müssen Sie handeln?

Das Gesetz kennt klare Grenzen. Wer sie überschreitet, haftet persönlich — auch mit dem Privatvermögen. Diese Warnsignale dürfen Sie nicht ignorieren.

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Zahlungsunfähigkeit
Die GmbH kann fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen. Sobald mehr als 10 % der fälligen Verbindlichkeiten dauerhaft nicht beglichen werden können, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Insolvenzantragspflicht entsteht sofort — Frist: 3 Wochen.
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Überschuldung
Das Vermögen der GmbH deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr — und eine positive Fortführungsprognose ist nicht gegeben. Auch ohne akute Liquiditätskrise besteht Insolvenzantragspflicht.
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Drohende Zahlungsunfähigkeit
Die GmbH wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen. Kein sofortiger Insolvenzantrag nötig — aber das Recht zur Antragstellung besteht bereits, und Sanierungsmaßnahmen sind dringend geboten.
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Masseschmälerung
Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können vom Insolvenzverwalter angefochten werden — bis zu 10 Jahre rückwirkend. Einzelne Gläubiger zu bevorzugen (z.B. Gesellschafterdarlehen zurückzahlen) ist besonders gefährlich.
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Finanzamtsdruck & Sozialabgaben
Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer begründen persönliche Strafbarkeit des Geschäftsführers — unabhängig von der GmbH-Haftungsbeschränkung. Hier gibt es keinen Puffer.
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Gläubigerdruck & Klagen
Sobald Gläubiger mahnen, klagen oder pfänden — steigt der Zeitdruck exponentiell. Wer in dieser Phase noch keine Rechtsberatung hinzugezogen hat, riskiert irreversible Nachteile.
Ihre Optionen

Rechtskonforme Wege aus der Krise

Nicht jede Unternehmenskrise endet in der Insolvenz. Es gibt mehr Handlungsspielraum als die meisten Geschäftsführer ahnen — aber nur wenn man früh handelt und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht.

Häufigster Weg
01
Außergerichtlich
Stille Liquidation
Die GmbH wird geordnet und diskret abgewickelt — ohne öffentliches Insolvenzverfahren. Gläubiger werden nach Priorität befriedigt, das Unternehmen stellt die Tätigkeit ein und wird aus dem Handelsregister gelöscht. Setzt voraus, dass noch ausreichend Masse vorhanden ist.
02
Asset-Deal
Übertragende Sanierung
Die wirtschaftlich wertvollen Teile des Unternehmens — Kundenbeziehungen, Mitarbeiter, Maschinen, Marken — werden auf eine neue Gesellschaft übertragen. Die alte GmbH wird abgewickelt. Sauberer Neustart ohne Altlasten.
03
Selbstverwaltung
Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
Der Geschäftsführer bleibt im Amt und verwaltet das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters. Ideal wenn das Unternehmen grundsätzlich sanierungsfähig ist. Erfordert frühzeitige Vorbereitung und vertrauenswürdige Berater.
04
Außergerichtlich
Gläubigerverhandlung & Vergleich
Direkte Verhandlungen mit Banken, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und anderen Gläubigern über Zahlungsaufschübe, Teilerlass oder Ratenzahlungen. Oft der schnellste und günstigste Weg — wenn er früh genug begangen wird.
05
Strukturlösung
Unternehmensumstrukturierung
Ausgliederung von Unternehmensbereichen, Umwandlung der Rechtsform, Holdingstrukturen zum Vermögensschutz — alles im Rahmen des Insolvenzrechts. Kombinierbar mit Gläubigerverhandlungen und übertragender Sanierung.
06
Letzter Ausweg
Geordnete Insolvenz
Wenn alle anderen Wege versperrt sind, kann eine rechtlich korrekt durchgeführte Insolvenz die beste Lösung sein — und den Geschäftsführer vor persönlicher Haftung schützen. Eine gut vorbereitete Insolvenz ist besser als eine schlecht geführte Fortführung.
Was das Gesetz sagt

Insolvenzverschleppung & Geschäftsführerhaftung

Das Wissen darüber, was rechtlich erlaubt ist und was nicht, ist die Grundlage jeder seriösen Beratung.

Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

Der Geschäftsführer einer GmbH ist verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Frist überschreitet, begeht Insolvenzverschleppung — eine Straftat.

  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Persönliche Schadensersatzpflicht gegenüber Gläubigern
  • Haftung für alle Zahlungen nach Insolvenzreife
  • Tätigkeitsverbote als Geschäftsführer

Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen und Rechtshandlungen rückgängig machen, die in einem bestimmten Zeitraum vor dem Insolvenzantrag vorgenommen wurden:

  • Deckungsanfechtung: bis 3 Monate rückwirkend
  • Vorsatzanfechtung: bis 10 Jahre rückwirkend
  • Schenkungsanfechtung: bis 4 Jahre rückwirkend
  • Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen: bis 1 Jahr
„Der Unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Firmenabwicklung liegt nicht im Ergebnis — der liegt darin, wann man anfängt, das Richtige zu tun."
Eric Kratzer, Unternehmensberater

Was ist erlaubt?

Entgegen weitverbreiteter Meinung gibt es auch in der Krise erhebliche rechtliche Spielräume — vorausgesetzt, man kennt sie und nutzt sie rechtzeitig:

  • Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern ist jederzeit möglich
  • Asset-Deals und übertragende Sanierung sind legal
  • Eigenverwaltung schützt die Geschäftsführungsposition
  • Vermögenssicherung im Vorfeld der Krise ist grundsätzlich erlaubt
  • Geordnete Liquidation schützt vor persönlicher Haftung

Was nicht erlaubt ist

  • Vermögenswerte „verschieben" nach Eintritt der Insolvenzreife
  • Einzelne Gläubiger bevorzugen (§ 131 InsO)
  • Weiterführung ohne Insolvenzantrag über die 3-Wochen-Frist
  • Privatvermögen aus der GmbH abziehen
Ihre Berater

Erfahrung, die zählt — wenn es darauf ankommt

Rechtliche Präzision und kaufmännische Praxis in einem Team. Zwei Perspektiven, eine Lösung.

Rechtsanwalt · RAK Frankfurt
Stefan Seuß
Kanzlei Seuß · Frankfurt am Main & Miami

Stefan Seuß ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und Gründungspartner der Kanzlei Seuß. Er verbindet deutsches Gesellschaftsrecht mit internationaler Erfahrung und begleitet Mandanten von Frankfurt und Miami aus. Seine Kernkompetenz liegt in der rechtssicheren Gestaltung von Unternehmenstransaktionen, Gesellschafterstreitigkeiten und Krisenszenarien rund um die GmbH.

  • Gesellschaftsrecht & GmbH-Recht
  • Insolvenzrecht & Haftungsvermeidung
  • Internationale Strukturierung
  • Vertretung vor deutschen Gerichten
→ kanzlei-seuss.de
Unternehmensberater · seit 2005
Eric Kratzer
Krisenmanager für GmbH-Geschäftsführer

Eric Kratzer ist seit über zwei Jahrzehnten als Unternehmensberater in Krisensituationen tätig. Er hat selbst als Unternehmer Hochs und Tiefs erlebt und versteht die Lage seiner Mandanten nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus eigener Erfahrung. Sein Ansatz: keine juristischen Floskeln, keine Schönrednerei — sondern klare Analyse und pragmatische Lösungen. Er arbeitet mit qualifizierten Juristen und Steuerberatern zusammen.

  • GmbH-Sanierung & Entschuldung
  • Übertragende Sanierung (Asset-Deals)
  • Gläubigerverhandlungen & Vergleich
  • Schutz vor Geschäftsführerhaftung
→ erickratzer.de
Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Lösung

Schnell, diskret, rechtssicher — so arbeiten wir.

01
Kostenlose Erstberatung
Telefonat oder Videokonferenz, 30–60 Minuten. Eric Kratzer analysiert Ihre Situation und gibt eine erste ehrliche Einschätzung — ohne Floskeln.
02
IST-Analyse
Prüfung der aktuellen Verbindlichkeiten, Forderungen, Gläubigerstruktur und rechtlichen Lage. Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
03
Lösungskonzept
Stefan Seuß und Eric Kratzer erarbeiten gemeinsam einen rechtssicheren, auf Ihre Situation zugeschnittenen Handlungsplan.
04
Umsetzung
Gläubigerverhandlungen, Dokumentenvorbereitung, Behördenkommunikation, Handelsregistereintragungen — wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
05
Abschluss & Schutz
Die Gesellschaft wird rechtssauber abgewickelt oder saniert. Sie als Geschäftsführer sind vor persönlicher Haftung geschützt.
Häufige Fragen

Was GmbH-Geschäftsführer wissen müssen

Was bedeutet Insolvenzverschleppung genau?
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellt. Es handelt sich um eine Straftat nach § 15a InsO, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung gegenüber Neugläubigern und der Gesellschaft. Die Strafbarkeit gilt auch für faktische Geschäftsführer.
Kann man eine GmbH schließen ohne Insolvenz?
Ja — wenn die GmbH nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist. In diesem Fall ist eine freiwillige Liquidation (§ 60 GmbHG) möglich: Die Gesellschafter beschließen die Auflösung, ein Liquidator wird bestellt, alle Gläubiger werden befriedigt, und nach Ablauf des Sperrjahrs wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Wenn die Verbindlichkeiten die Aktiva übersteigen, ist die Insolvenz der gesetzlich vorgeschriebene Weg.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Die GmbH schützt als Kapitalgesellschaft grundsätzlich das Privatvermögen der Gesellschafter. Als Geschäftsführer haften Sie jedoch persönlich in einer Reihe von Ausnahmefällen: Insolvenzverschleppung, nicht abgeführte Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteile), nicht abgeführte Lohnsteuer, vorsätzliche Gläubigerschädigung und Masseschmälerung nach Insolvenzreife. Wir helfen Ihnen, diese Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden.
Was ist eine übertragende Sanierung?
Bei der übertragenden Sanierung werden die wirtschaftlich wertvollen Teile des Unternehmens — Kundenbeziehungen, Verträge, Mitarbeiter, Maschinen, Marken und Know-how — auf eine neue, schuldenfreie Gesellschaft übertragen. Die alte GmbH mit ihren Verbindlichkeiten wird abgewickelt oder geht in Insolvenz. Das Ergebnis: Ein Neustart unter neuem Dach ohne Altlasten. Dieser Weg muss rechtlich sorgfältig strukturiert werden, um Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
Wie lange dauert eine Firmenabwicklung?
Das hängt stark von der gewählten Methode ab. Eine außergerichtliche stille Liquidation kann bei guter Vorbereitung und kooperativen Gläubigern in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Die formale Löschung aus dem Handelsregister nach § 60 GmbHG erfordert jedoch mindestens ein Sperrjahr. Ein formelles Insolvenzverfahren dauert je nach Komplexität 1–5 Jahre. Wir geben Ihnen in der Erstberatung eine realistische Zeitschätzung für Ihre Situation.
Was kostet eine Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Sie dauert 30–60 Minuten und findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Nach der Analyse Ihrer Situation erhalten Sie ein konkretes Angebot für die weiteren Schritte — transparent und nachvollziehbar. Wir arbeiten nach Stundenhonorar oder vereinbaren je nach Fall eine Pauschalvergütung.
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Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie. Schreiben Sie uns — wir melden uns vertraulich und schnell.

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60322 Frankfurt am Main
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Eric Kratzer
Bundesweit tätig
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Die Erstberatung durch Eric Kratzer ist keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG. Für rechtsverbindliche Auskunft und Vertretung ist Rechtsanwalt Stefan Seuß zuständig. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Keine Weitergabe an Dritte. Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
Rechtliches

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Angaben gemäß § 5 TMG

Kanzlei Seuß
Rechtsanwalt Stefan Seuß
Eschersheimer Landstraße 42
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Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (RAK Frankfurt)
E-Mail: abwicklung@pan21.com

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Rechtsanwalt Stefan Seuß unterliegt der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.

Betrieb der Website

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PAN21 Corporate Consultants Ltd
61 Bridge Street, Kington
Herefordshire HR5 3DJ, England
Company No. 16117708

Unternehmensberatung

Eric Kratzer Unternehmensberatung erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Tätigkeit beschränkt sich auf kaufmännische Beratung und Krisenmanagement. Für rechtsverbindliche Auskünfte und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung ist ausschließlich Rechtsanwalt Stefan Seuß zuständig.

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